Frage
Was sind entsprechend dem Koran und der prophetischen Tradition (Sunna) die Rechte der Ehefrau gegenüber ihrem Ehemann? Oder in anderen Worten, was sind die Verantwortungen des Ehemanns gegenüber seiner Ehefrau und umgekehrt?
Alles Lob gebührt Allah..
Der Islam hat dem Ehemann Rechte gegenüber seiner Frau vorgeschrieben, sowie umgekehrt, sowie darüberhinaus obligatorische Rechte, welche sich beide Ehepartner teilen.
Wir werden -mit der Hilfe Allahs- das erwähnen, was mit den Rechten der Ehepartner im Zusammenhang steht, entsprechend dem Koran und der Sunnah und uns dabei der Erläuterung und der Aussagen der Gelehrten bedienend.
Erstens: Die Rechte der Ehefrau :
„Und es obliegt dem, dem das Kind geboren wurde, für (die Mütter) ihre Nahrung und Kleidung auf gütige Weise Sorge zu tragen.“ [Al-Baqara 2:233]
Und Er -der Mächtige und Gewaltige- sagte:
„Hind Bin ˈUtba, die Ehefrau von Abu Sufyan kam zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und sagte: „Oh Gesandter Allahs, Abu Sufyan ist ein geiziger Mann. Er gibt uns von der Versorgung nicht das, was mir und meinen Kindern ausreicht, außer dem, was ich ohne sein Wissen von seinem Vermögen genommen habe. Liegt hierin eine Sünde für mich?“ So sagte der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Nimm in geziemender Weise von seinem Vermögen das, was für dir und deinen Kinder genügt.“
[Überliefert von Al-Bukhary (5049) und Muslim (1714)]
Von Jabir wird überliefert, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- während der Abschiedspredigt (während seiner Abschiedspilgerfahrt) (Khutba Hajja Al-Wadaˈ): „So fürchtet Allah in Bezug auf eure Frauen. Ihr habt sie von Allah als ein anvertrautes Gut genommen und sie wurden euch durch Sein Wort gesetzmäßig. Daher sind sie verpflichtet niemandem auf eurem Ehebett sitzen zu lassen, der euch zuwider ist. Und falls sie es tun, weist sie sanft zurecht (schlagt sie schmerzlos). Der Lebensunterhalt und die Versorgung mit Kleidung ist ihr Recht gegenüber euch.“
[Überliefert von Al-Bukhary (3153) und Muslim (1468)]
[Überliefert von Al-Bukhary (443) und Muslim (892)]
(Dass man der Ehefrau keinen Schaden zufügt) gehört zu den Grundlagen des Islams. Wenn es verboten (Haram) ist Fremden einen Schaden zuzufügen, dann ist es eher verboten (Haram) diesen der Ehefrau zuzufügen.
Von ˈUbada Ibn As-Samit wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- bestimmt hat „Es gibt keine Zufügung von Schaden noch Erwiderung des Schadens.“
Zweitens: Die Rechte des Ehemanns gegenüber seiner Ehefrau:
„Und den (Frauen) stehen die gleichen Rechte zu wie sie (die Männer) zur gütigen Ausübung über sie haben. Doch die Männer stehen eine Stufe über ihnen. Und Allah ist Allmächtig, Allweise.“ [Al-Baqara 2:228]
-Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:
-Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:
„Der Frau ist es nicht erlaubt im Beisein ihres Ehemanns zu fasten, außer mit seiner Erlaubnis und sie darf niemand, ohne seine Erlaubnis, ins Haus lassen,…“
Und Allah weiß es am besten.