Frage
Alles Lob gebührt Allah..
Zu den Voraussetzungen eines (gültigen) Pflichtgebets gehört der
Anbruch der (festgelegten) Zeit für dieses. Deshalb ist das Pflichtgebet vor
Anbruch der Zeit (für dieses) ungültig.
Der Beweis dafür, dass der Anbruch seiner Zeit für das Pflichtgebet
vorausgesetzt wird, ist die Aussage Allahs des Mächtigen und Gewaltigen
(in ihrer ungefähren Übersetzung in deutscher Sprache): „Wahrlich,
das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“
[An-Nisa 4:103]
Der Gebetsruf (Adhan) ist nichts anderes als die Bekanntgabe des Anbruchs
der Gebetszeit.
Wenn der Gebetsrufer sich an die (Anfangs-) Zeit (des jeweiligen Gebets)
hält, so sollte die Frau (erst) den Gebetsruf vernehmen und dann nach
diesem das Gebet verrichten. Wenn der Gebetsrufer sich aber mit dem Gebetsruf
bis nach der (Anfangs-) Zeit verspätet, so kann sie das Gebet verrichten,
solange sie sich versichert hat, dass die Zeit für dieses tatsächlich
angebrochen ist.
Auch ist es den Frauen erlaubt, sich (mit dem Verrichten des Gebets) bis
nach dem Verstreichen der Anfangszeit (des jeweiligen Gebets) zu
verspäten.