Frage
Alles Lob gebührt Allah..
Sowohl die
Menstruierende als auch die Wöchnerin müssen die Abschieds-Tawaf nicht
verrichten. Was den Unfähigen angeht, so soll er die Tawaf vollziehen und
dabei getragen werden, und genauso verhält es sich mit dem Kranken. Denn der
Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:
„Keiner von
euch darf gehen, bis seine letzte Verpflichtung der Tawaf um das Haus ist
(bevor er Mekka verlässt).“
Und von Ibn
‘Abbas -möge Allah mit beiden zufrieden sein- wird in den beiden
Sahih-Werken überliefert, dass er sagte:
„Den Menschen wurde befohlen, dass ihre letzte Verpflichtung
der Tawaf um das Haus ist (bevor sie Mekka verlassen), mit Ausnahme der
Frau, die ihre Periode hat, so wurde es ihr erleichtert.“ Und einem anderem
Hadith steht der Beweis, dass die Wöchnerin, genauso wie die Menstruierende,
keinen Abschieds-Tawaf vollziehen muss.