Frage
Alles Lob gebührt Allah..
Wer ein Pflichtgebet aufgrund
von Schlaf oder Vergesslichkeit verpasst, dessen Pflicht ist es, dieses Gebet
nachzuholen, sobald er sich daran erinnert. Dies, da der Prophet (Ehre und Heil
auf ihm) sagte: „Wer ein Gebet vergisst oder es verschläft, der soll es
beten, sobald er sich an es erinnert. Es muss dafür keine Sühne erbracht werden
außer dieses.“ (Überliefert in Sahiih Al-Bukhaary, 572 und in Sahiih
Muslim, 1564)
Es ist bewiesen, dass der
Prophet (Ehre und Heil auf ihm) das (freiwillige) Sunnah-Gebet des Mittags
(Sunnata-l Thuhur) nach dem Nachmittagsgebet (’Asr-Gebet) verrichtet hat.
(Überliefert in Sahiih Al-Bukhaary, 4370 und in Sahiih Muslim, 834)
An-Nawawy sagte (dazu): Und
dies ist deutlich erwähnt im Zusammenhang mit dem Nachholen eines
verpassten (freiwilligen) Sunnah-Gebets. So gilt dies für ein nachzuholendes
Pflichtgebet erst recht.
Wenn der Muslim also ein
Gebet verschläft oder es vergisst und sich erst nach dem Nachmittagsgebet
(’Asr-Gebet) daran erinnert, so ist es seine Pflicht (Waajib), es in dieser
Zeit zu beten.